Was du wissen musst, um deine Website rechtskonform zu gestalten
Barrierefreiheit im Internet ist längst nicht mehr nur ein ethisches Anliegen, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn du eine Website betreibst, ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit zu kennen und umzusetzen. In diesem Blogbeitrag geben wir dir einen umfassenden Überblick über die relevanten Gesetze zur Barrierefreiheit, erklären, wer davon betroffen ist, und zeigen dir, wo du weitere Details findest.
Warum sind barrierefreie Websites gesetzlich vorgeschrieben?
Barrierefreiheit im Internet stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu Online-Inhalten haben. Weltweit gibt es verschiedene gesetzliche Vorgaben, die das Ziel haben, eine inklusive digitale Welt zu schaffen. Diese Gesetze schützen die Rechte von Menschen mit Behinderungen und fordern von öffentlichen und zunehmend auch privaten Stellen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Neben der Einhaltung von Gesetzen hat die Barrierefreiheit viele weitere Vorteile: Sie verbessert das Nutzererlebnis, erhöht die Reichweite deiner Website und hat positive Effekte auf die SEO-Performance.
1. Die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu Websites (WAD)
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 ist eines der zentralen Gesetzgebungen zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in der EU. Diese Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen, wie Behörden, Universitäten und staatliche Unternehmen, ihre Websites und Apps barrierefrei zu gestalten.
Wer ist betroffen?
- Alle öffentlichen Stellen in der EU.
- Private Unternehmen sind (bislang) nur dann betroffen, wenn sie staatliche Dienstleistungen anbieten oder öffentliche Aufträge ausführen.
Was wird gefordert?
Die Websites und Apps müssen den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Stufe AA entsprechen. Das bedeutet, dass Inhalte für Menschen mit Seh-, Hör- oder anderen Behinderungen zugänglich sein müssen. Dies betrifft u.a.:
- Textalternativen für Bilder,
- Untertitel für Videos,
- Navigation mit der Tastatur,
- klare und strukturierte Inhalte.
Weitere Details:
Jedes Land der EU hat diese Richtlinie in nationales Recht überführt. In Deutschland ist dies das Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Regelungen verpflichten öffentliche Stellen, alle neuen und bestehenden Web-Angebote zugänglich zu machen.
2. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland, das im Juni 2021 verabschiedet wurde, ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Es setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/882, dem Europäischen Barrierefreiheitsakt (EAA), in nationales Recht um und betrifft vor allem private Unternehmen.
Wer ist betroffen?
Ab 2025 sind private Unternehmen verpflichtet, digitale Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, insbesondere in folgenden Bereichen:
- E-Commerce-Websites,
- Bank- und Finanzdienstleistungen,
- Verkehrs- und Reisebuchungsportale,
- Telekommunikationsdienste.
Diese Regelungen betreffen sowohl große Unternehmen als auch KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), sofern sie Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen.
Was wird gefordert?
Auch hier müssen die Vorgaben der WCAG 2.1 in der Stufe AA eingehalten werden. Dies bedeutet:
- Zugängliche Formulare,
- Strukturierte Inhalte,
- Barrierefreie Bezahlmethoden und
- Klar verständliche Texte.
Das BFSG sorgt dafür, dass die Barrierefreiheit auch im privaten Sektor eine immer größere Rolle spielt. Für Unternehmen ist es essenziell, sich rechtzeitig auf die Vorgaben vorzubereiten, da Verstöße ab 2025 geahndet werden können.
3. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist das zentrale Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland und enthält auch Regelungen zur barrierefreien Gestaltung von Websites.
Wer ist betroffen?
Das BGG richtet sich primär an öffentliche Verwaltungen auf Bundesebene. Hierzu zählen alle Behörden, staatlichen Einrichtungen sowie öffentliche Unternehmen des Bundes. Auch private Unternehmen, die Dienstleistungen im öffentlichen Auftrag erbringen, sind betroffen.
Was wird gefordert?
Das BGG fordert, dass Informationen und Dienstleistungen, die von der öffentlichen Hand bereitgestellt werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft:
- Websites und mobile Anwendungen,
- elektronische Formulare,
- multimediale Inhalte wie Videos und PDFs.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, auf Webseiten ein Feedback-Formular anzubieten, über das Nutzer auf Barrieren hinweisen können.
4. Das Americans with Disabilities Act (ADA) (USA)
Obwohl es sich hier um ein US-amerikanisches Gesetz handelt, ist es auch für deutsche Unternehmen relevant, die in den USA tätig sind. Das ADA schreibt vor, dass Unternehmen und Organisationen in den USA ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten müssen, um Menschen mit Behinderungen den gleichen Zugang zu Informationen zu gewährleisten.
Wer ist betroffen?
- Private Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die Dienstleistungen oder Produkte in den USA anbieten.
- Besonders betroffen sind Unternehmen mit Online-Shops, Dienstleistungen oder touristischen Angeboten, die sich auch an den US-Markt richten.
Was wird gefordert?
Auch hier orientieren sich die Vorgaben an den WCAG 2.1-Standards, die für barrierefreie Websites relevant sind. Verstöße gegen das ADA können zu teuren Klagen führen, weshalb viele Unternehmen darauf achten, auch ihre internationalen Websites barrierefrei zu gestalten.
5. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Der globale Standard
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind kein Gesetz, sondern ein international anerkannter Standard, der beschreibt, wie Websites und digitale Inhalte barrierefrei gestaltet werden können. Viele Gesetze weltweit, wie das BITV 2.0, der ADA oder das BFSG, basieren auf diesen Richtlinien.
Die wichtigsten Prinzipien:
- Wahrnehmbarkeit: Alle Informationen und Bestandteile der Benutzeroberfläche müssen für alle Benutzer wahrnehmbar sein. Dazu gehört etwa die Bereitstellung von Textalternativen für visuelle Inhalte.
- Bedienbarkeit: Benutzer müssen in der Lage sein, die Website oder App unabhängig zu navigieren. Die Unterstützung der Tastatursteuerung ist hier essenziell.
- Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein. Klare, einfache Sprache und konsistente Navigation helfen dabei.
- Robustheit: Inhalte müssen so robust sein, dass sie von unterschiedlichen Nutzeragenten, wie z.B. Screenreadern, interpretiert werden können.
Die WCAG 2.1-Standards gelten weltweit als Leitlinie für die Gestaltung barrierefreier digitaler Angebote und sind der Ausgangspunkt für die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften.
Fazit: Barrierefreiheit ist gesetzlich verpflichtend – und es zahlt sich aus
Barrierefreiheit ist nicht nur ein moralisches Gebot, sondern in vielen Ländern auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesetze, wie die EU-Richtlinie (WAD), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), fordern von öffentlichen und zunehmend auch privaten Stellen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
Um Strafen und Klagen zu vermeiden und gleichzeitig das Nutzererlebnis für alle zu verbessern, solltest du dich rechtzeitig mit den gesetzlichen Anforderungen auseinandersetzen und die WCAG 2.1-Standards umsetzen. Barrierefreiheit hilft dir nicht nur, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern verbessert auch deine SEO und Reichweite – ein Gewinn für alle.
Weitere Informationen und detaillierte Vorgaben findest du auf den folgenden Websites:
- EU-Richtlinie über barrierefreien Zugang: EU-WAD
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Bundesregierung BFSG
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): BGG Deutschland
Bereite dich rechtzeitig vor, um sicherzustellen, dass deine Website den Anforderungen entspricht!